Die IG-Metall und die Verhandlungsführer der Zeitarbeitsbranche haben sich bei der Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie geeinigt. Die Anpassung ist aufgrund der seit dem 01. April 2017 gültigen Anforderungen im AÜG notwendig geworden.

Es wird eine 6. Branchenzuschlagsstufe in Höhe von 65 % ab dem 16. Einsatzmonat eingeführt. Mit dieser Regelung können tarifgebundene Kundenunternehmen bis zum Ende der Höchstüberlassungsdauer von der Equal-Pay Regelung abweichen.

Die bisherige Deckelungsregelung einschließlich des pauschalen Abzugs in Höhe von 10 % des laufenden regelmäßigen Stundenentgelts gilt weiterhin in den ersten 15 Einsatzmonaten, wobei ab 1. Januar 2018 die Deckelung nicht dazu führen darf, dass nach 6 Wochen überhaupt kein Branchenzuschlag gezahlt wird. Nach dem 15. Einsatzmonat ist eine Deckelung in Höhe des Arbeitsentgelts eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers möglich. Zu diesem Arbeitsentgelt zählen dann auch die Entgeltbestandteile, die über das bloße Stundenentgelt hinausgehen (z.B: Zulagen, Zuschläge, Jahressonderzahlungen, Sachleistungen).

Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 31.05.2017. Mit Ablauf dieser Frist werden die beschlossenen Änderungen wirksam.