Zeitarbeit: Höhere Entgelte bei schwachem Arbeitsmarkt

Seit dem 1. September 2026 gelten in der Zeitarbeit höhere Tarifentgelte. Gleichzeitig bleibt die allgemeine Lage am deutschen Arbeitsmarkt angespannt: Die Arbeitslosigkeit ist im August gestiegen, die Nachfrage nach Arbeitskräften bleibt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit schwach. Für Personaldienstleister ergibt sich daraus ein anspruchsvolles Umfeld. Einerseits steigen die Personalkosten, andererseits zeigen aktuelle Branchendaten erste positive Signale bei Beschäftigung und Stellenmeldungen. Auch in Hannover ist die Lage zweigeteilt: Die Arbeitslosigkeit bewegt sich auf hohem Niveau, während Unternehmen weiterhin zahlreiche Fachkräfte suchen. Für die Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung kommt es deshalb zunehmend darauf an, Personalbedarf flexibel abzudecken und gleichzeitig gezielt qualifizierte Bewerber mit Unternehmen zusammenzubringen.

Tarifentgelte in der Zeitarbeit steigen um 2,5 Prozent

Zum 1. September 2026 ist die zweite Stufe des zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit vereinbarten Entgelttarifvertrags wirksam geworden. Die Tarifentgelte steigen in sämtlichen Entgeltgruppen um 2,5 Prozent. In der Entgeltgruppe 1 beträgt das Stundenentgelt nun 15,33 Euro.

Damit steigt zugleich die verbindliche Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung auf 15,33 Euro brutto je Stunde. Die entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt nicht nur für tarifgebundene Unternehmen. Die Untergrenze ist grundsätzlich von allen Verleihern einzuhalten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigen. Das schließt auch ausländische Unternehmen ein, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

Für Personaldienstleister bedeutet die Anpassung vor allem, bestehende Kalkulationen, Lohnabrechnungen und Kundenkonditionen im Blick zu behalten. Unternehmen, die Zeitarbeit einsetzen, sollten ebenfalls berücksichtigen, dass steigende tarifliche Entgelte Auswirkungen auf die Kosten der Arbeitnehmerüberlassung haben können.

Eine weitere Erhöhung ist bereits vorgesehen: Vom 1. April 2027 an soll die Lohnuntergrenze auf 15,87 Euro pro Stunde steigen. Die derzeitige Verordnung läuft bis zum 30. September 2027.

Personaldienstleistungsbranche sendet vorsichtig positive Signale

Die höheren Entgelte treffen auf eine Branche, deren wirtschaftliche Situation weiterhin herausfordernd ist. Der GVP berichtet in seiner Ende August veröffentlichten Branchenanalyse von einer weiterhin angespannten Geschäftslage der Personaldienstleister. Gleichzeitig haben sich mehrere operative Indikatoren zuletzt verbessert.

Nach Angaben des Verbandes entwickelte sich die Beschäftigtenzahl in der Zeitarbeit gegenüber dem Vormonat leicht positiv. Auch bei Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit und neuen Stellenmeldungen aus der Zeitarbeit wurden Zuwächse registriert, während die Zugänge in Arbeitslosigkeit zurückgingen. Die Erwartungen der Unternehmen liegen laut GVP trotz der schwierigen aktuellen Geschäftslage im positiven Bereich.

Diese Entwicklung ist für HR-Verantwortliche und Personaldienstleister relevant. Die Zahlen lassen noch keinen breiten Aufschwung erkennen, zeigen aber, dass die Arbeitnehmerüberlassung in einem schwachen konjunkturellen Umfeld weiterhin Bewegung in den Arbeitsmarkt bringen kann.

Gerade bei kurzfristigem Personalbedarf, Auftragsspitzen oder schwer planbaren Personalveränderungen bietet Zeitarbeit Unternehmen eine Möglichkeit, zusätzliche Kapazitäten aufzubauen. Parallel gewinnt die Personalvermittlung dort an Bedeutung, wo Betriebe gezielt langfristig verfügbare Fachkräfte suchen.

Deutscher Arbeitsmarkt bleibt ohne deutlichen Aufschwung

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld bleibt allerdings schwierig. Im August 2026 waren bundesweit 3,061 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Gegenüber Juli stieg die Zahl um 54.000 Personen. Saisonbereinigt betrug der Anstieg 4.000. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,5 Prozent. Gegenüber August 2025 waren 36.000 Menschen mehr arbeitslos.

Auch die Arbeitskräftenachfrage bleibt verhalten. Im August waren bei der Bundesagentur für Arbeit 656.000 Stellen gemeldet. Der BA-Stellenindex BA-X blieb bei 103 Punkten. Die Bundesagentur beschreibt die aktuelle Arbeitskräftenachfrage ausdrücklich weiterhin als schwach. Gleichzeitig zeigt sich, dass ein höheres Arbeitskräfteangebot den bestehenden Fachkräftemangel nicht automatisch beseitigt.

Für Unternehmen entsteht daraus ein auf den ersten Blick widersprüchliches Bild: Obwohl mehr als drei Millionen Menschen arbeitslos sind, bleiben geeignete Fachkräfte in zahlreichen Bereichen schwer zu finden. Entscheidend sind Qualifikation, Berufserfahrung, regionale Verfügbarkeit und die Übereinstimmung zwischen angebotenen Stellen und Bewerberprofilen.

Genau an dieser Schnittstelle können professionelle Personaldienstleister einen Beitrag leisten: durch strukturiertes Recruiting, Qualifikationsabgleich sowie passgenaue Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung.

Hannover: 54.796 Arbeitslose und weiterhin Fachkräftebedarf

Auch der regionale Arbeitsmarkt in Hannover zeigt diese Gegensätze. Im August waren im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover 54.796 Menschen arbeitslos gemeldet. Das waren 397 mehr als im Juli und 67 mehr als ein Jahr zuvor. Die Arbeitslosenquote lag unverändert bei 8,3 Prozent.

Gleichzeitig meldeten Unternehmen allein im August 1.995 neue Stellen. Insgesamt waren 9.272 freie Arbeitsstellen bei der Arbeitsagentur registriert. Besonders gesucht wurden Beschäftigte unter anderem in wirtschaftlichen Dienstleistungen, freiberuflichen und technischen Dienstleistungen, Handel und Kfz-Bereich, Gesundheits- und Sozialwesen, verarbeitendem Gewerbe sowie im Bau. Die Agentur für Arbeit Hannover weist zudem darauf hin, dass im laufenden Jahr bereits mehr als 15.000 Stellen gemeldet wurden und dabei insbesondere Fachkräfte gesucht wurden.

Für Networking Personalkonzepte und andere Personaldienstleister in Hannover bleibt die Vermittlung zwischen diesem Personalbedarf und verfügbaren Bewerberinnen und Bewerbern damit eine zentrale Aufgabe.

Qualifikation wird im Recruiting noch wichtiger

Die aktuellen Daten zeigen, dass der Fachkräftemangel nicht allein durch eine höhere Arbeitslosigkeit verschwindet. Für HR-Abteilungen wird es wichtiger, Bewerber nicht ausschließlich anhand traditioneller Lebensläufe zu bewerten, sondern vorhandene Fähigkeiten, Weiterbildungsfähigkeit und übertragbare Berufserfahrung einzubeziehen.

Personaldienstleister können dabei unterschiedliche Instrumente verbinden. Über Zeitarbeit erhalten Bewerber Zugang zu Unternehmen und praktischer Berufserfahrung. Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht Betrieben zugleich, Personalbedarf flexibel abzudecken. Bei dauerhaft zu besetzenden Positionen kann eine gezielte Personalvermittlung geeignete Kandidaten mit Unternehmen zusammenführen.

Gerade auf einem Arbeitsmarkt mit gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit und weiterhin bestehendem Fachkräftemangel gewinnt diese Vermittlungsfunktion an Bedeutung.

Fazit: Kosten steigen, Flexibilität bleibt gefragt

Der September bringt für die Zeitarbeit eine konkrete Veränderung: Die Tarifentgelte sind um 2,5 Prozent gestiegen, die verbindliche Lohnuntergrenze beträgt nun 15,33 Euro je Stunde. Für Personaldienstleister und Einsatzunternehmen ist damit eine neue Kostenbasis Realität.

Gleichzeitig liefern die aktuellen Branchendaten erste vorsichtig positive Signale bei Beschäftigung und Stellenmeldungen in der Zeitarbeit. Von einem umfassenden Aufschwung kann angesichts der weiterhin schwachen Arbeitskräftenachfrage und mehr als drei Millionen Arbeitslosen jedoch noch nicht gesprochen werden.

Für Networking Personalkonzepte in Hannover bleibt deshalb entscheidend, Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt eng zu verfolgen und Unternehmen wie Bewerber sachgerecht zusammenzubringen. Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung können gerade in einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld dazu beitragen, Personalbedarf flexibel zu organisieren und vorhandene Beschäftigungschancen besser zu nutzen.

Die nächste bereits festgelegte Entgeltstufe zum 1. April 2027 wird für Personaldienstleister erneut Anpassungsbedarf bringen. Bis dahin dürfte vor allem die Entwicklung der Auftragssituation und der Arbeitskräftenachfrage darüber entscheiden, ob sich die aktuell vorsichtig positiven Branchensignale verstetigen.